Noch etwas Unklar?

Häufige Fragen

Für ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit per Mail und während der Öffnungszeiten im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Einige häufig gestellte Fragen haben wir Ihnen schon einmal zusammengestellt und erweitern dies Liste ständig.

Sprechzeiten &
Ansprechpartnerin

Für ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit per Mail und während der Sprechzeiten persönlich zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung
Jessica Scherzinger
Bei der Kirche 1
79871 Eisenbach (Hochschwarzwald)

Telefon: 07657 9103-38
E-Mail: scherzinger@eisenbach.de

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 – 12 Uhr

Fragen

  • Sie haben eine Projektidee und möchten einen Ortstermin?

    Melden Sie sich bei:

    Architekt Stefan Baum (im Auftrag der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), unverbindlich und kostenfrei):

    Baum Architektur und Stadtplanung
    Telefon: 07667 9428166
    E-Mail: kontakt@baum-architekten.de

    oder über die Gemeindeverwaltung
    Telefon: 07657 9103-38
    Telefon: 07657 9103-0
    E-Mail: info@eisenbach.de

  • Ist mein Objekt förderfähig?

    Zur ELR-Antragsstellung müssen für Vorhaben im Außenbereich Baugenehmigungen und im Innenbereich bauantrags-reife Pläne vorliegen. Daher frühzeitig mit der Planung starten, da Baugenehmigungsfristen mit zu berücksichtigen sind.

    Beachten Sie! Im Außenbereich gilt: Gebäude, die von vor 1945 sind, können in der Förderung berücksichtigt werden - ausgenommen Aussiedlerhöfe: hier gibt es keine Altersbeschränkung. Im Innenbereich liegt die Altersgrenze bei 1969.

    In den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen werden Projekte aus den 60er-Jahren gefördert. Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO₂ bindender Baustoffe errichtet werden.

  • Wieviel Zeit muss ich einplanen?

    Baubeginn bedeutet Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Zuvor erteilte Aufträge sind förderschädlich! Zwischen Antragstellung und Baubeginn liegen meist mehr als 8 Monate.

  • Wie sind die Antragsverfahren und Finanzierungen für ELR-Projekt-Anträge?

    Wissenswertes zur Förderung und Antragsstellung:

    • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt
    • Antragsberechtigt sind die Eigentümer
    • Die Eigentümer reichen Ihre Projektidee der Gemeinde als ELR-Vorhabensantrag ein
    • Antragseingang bei der Gemeinde ist bis Mitte August eines jeden Jahres möglich
    • Rückmeldung zu den Anträgen erfolgt im Folgejahr (1. bis 2. Quartal)
    • Baubeginn ist frühestens mit Erhalt des Zuwendungsbescheides möglich
  • Eckpunkte Förderschwerpunkt Wohnen
    • Umnutzung von vorhandener Bausubstanz zu eigenständigen Wohnungen Fördersatz: eigengenutzt 30 %, max. 50.000 € pro Wohneinheit, max. Förderhöhe 100.000 € pro Projekt, vermietet 15 %, Höchstbetrag 200.000 €
    • Umfassende Modernisierung von Wohnungen Fördersatz: eigengenutzt 30 %, max. 20.000 € pro Wohneinheit, vermietet 10 %, Höchstbetrag 200.000 €
    • Neuordnung mit Baureifmachung (Abbruch) privat 30 %, max. 100.000 €
    • Bauluückenschließung mit ortsbildgerechten Neubauten, von Unternehmer zu Mietzwecken 15 % max 200.000 €.
      Fördersatz 30 %, max. 20.000 € pro Wohneinheit

    Zuschlag von 5 %, maximal 5.000 € für Holztragwerks-konstruktion (Holzzuschlag). Auch für die anderen Förderbereiche Grundversorgung und Arbeiten. Eine ELR-Förderung in Siedlungsgebieten der 70er Jahre und jünger ist nicht möglich.

  • Eckpunkte Förderschwerpunkt Grundversorgung

    Sicherung der lokalen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
    Gewerbliches im Förderschwerpunkt Grundversorgung

    • Bis zu 35 % (35 % 1-9 Mitarbeiter, 20 %, 10 % ab 50-99 Mitarbeiter)
    • Max. 200.000 € pro Projekt
    • < 100 Mitarbeiter
  • Eckpunkte Förderschwerpunkt Arbeiten

    Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen bis < 100 Mitarbeitern:

    • Entflechtung unverträglicher Gemengelagen durch Verlagerung, nur bei Eigentum
    • Reaktivierung von Gewerbebrachen
    • Betriebserweiterungen oder Neuansiedlungen

    Fördersatz 10 %, max. 200.000 € Strukturell besonders bedeutsame Projekte,
    Fördersatz 15 %, max. 200.000 €
    Holzzuschlag +5 %, max. 250.000 €

  • Eckpunkte Förderfähige Modernisierungs und Umnutzungsmaßnahmen

    Förderfähig sind Baumaßnahmen zur Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, z.B.: Umnutzung von leerstehenden Gebäuden und Gebäudeteilen zu Wohnzwecken (zur Vermietung und Eigennutzung)

    • Scheunen, Stallungen, Wirtschaftsgebäude, Schul und Rathäuser oder Gasthäuser etc.
    • Büro- und Betriebsgebäude
    • Gebäude und Tragwerk muß erhalten bleiben

    Umfassende Modernisierung von Wohngebäuden (mindestens drei Gewerke), z.B.:

    • Erhöhung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken, Dach
    • Austausch von Fenstern und Türen
    • Modernisierung der technischen Anlagen und Leitungssysteme
    • Modernisierung der Sanitäranlagen (WC, Bäder), auch altersgerechte und barrierefreie Umbauten
    • Umbauten von Wohnungen, Anpassung der Grundrisse (Raumaufteilung, Raumanordnung sowie Raumnutzung)

    Schaffung, Sicherung und Ausbau von Grundversorgungseinrichtungen

    • Dorfladen, Bäckerei, Metzgerei, bestimmte Handwerker